Verordnung

RezeptDie logopädische Behandlung bedarf einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese kann von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologen ausgestellt werden.
KostenDie Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei der Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt für die Logopädie: pro Verordnung wird ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus die Verordnungsgebühr von 10 € verlangt. Haben Sie bereits Zuzahlungen von 2% (als chronisch Kranke/r 1%) Ihres Brutto-Jahreseinkommens geleistet, können Sie bei Ihrer Kasse eine Befreiung beantragen.
Privatpatienten erhalten von mir einen Kostenvoranschlag, der von der Kasse genehmigt werden sollte.
TermineDie Termine können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich vereinbaren. Hausbesuche sind nach Absprache möglich, wenn sie vom Arzt verordnet worden sind.
TherapieIn der Regel dauert eine Therapie-Einheit 45 Minuten und findet pro Patient 1-2 x wöchentlich statt (je nach Verordnung)