Rezept | Die logopädische Behandlung bedarf einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese kann von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologen ausgestellt werden. |
Kosten | Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei der Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt für die Logopädie: pro Verordnung wird ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus die Verordnungsgebühr von 10 € verlangt. Haben Sie bereits Zuzahlungen von 2% (als chronisch Kranke/r 1%) Ihres Brutto-Jahreseinkommens geleistet, können Sie bei Ihrer Kasse eine Befreiung beantragen. Privatpatienten erhalten von mir einen Kostenvoranschlag, der von der Kasse genehmigt werden sollte. |
Termine | Die Termine können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich vereinbaren. Hausbesuche sind nach Absprache möglich, wenn sie vom Arzt verordnet worden sind. |
Therapie | In der Regel dauert eine Therapie-Einheit 45 Minuten und findet pro Patient 1-2 x wöchentlich statt (je nach Verordnung) |